Training/ freies Segeln

  1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben auf dem Wasser generell Schwimmwesten anzulegen.
  2. Kinder und Jugendliche, welche beim SVPA segeln, haben eine Schwimmstufe oder eine entsprechende Erklärung der Eltern vorzuweisen.
  3. Das Segeln von Kindern und Jugendlichen hat generell unter Aufsicht eines erfahrenen Seglers über 18 Jahren zu erfolgen.
  4. Zur Sicherung muss stets ein zum Rettungseinsatz geeignetes und einsatzbereites Boot bereitstehen.
  5. Kinder und Jugendliche ohne Sportbootführerschein Binnen dürfen nicht ohne Genehmigung des aufsichtführenden Seglers ablegen.
  6. Kinder ohne Jüngstensegelschein dürfen generell nur in Begleitung einer Aufsichtsperson segeln.
  7. Der aufsichtsführende Segler entscheidet in eigener Verantwortung entsprechend Wind- und Wetterlage über die Art der Durchführung der Sicherung. Daher sind mit den Steuerleuten vor dem Ablegen der zu segelnde Kurs, revierbedingte Verhaltensregeln, Vereinbarungen über das Verhalten bei Havarien oder Besonderheiten sowie die geplante Rückkehrzeit abzusprechen.
  8. Das Kreuzen der Schifffahrtslinie ohne unmittelbares Begleitboot ist unzulässig.
  9. Der aufsichtsführende Segler hat sich vom sicherheitsmäßig ordnungsgemäßem Zustand der ablegenden Mannschaften und Boote zu überzeugen.
  10. Der aufsichtsführende Segler kontrolliert nach dem Ende der Aktivitäten den ordnungsgemäßen Zustand der ausgelaufenen Boote und des Bootshauses. Er kann diese Aufgaben einem anderen Kameraden übertragen.
  11. Mitglieder der Jugendabteilung dürfen nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Jugendwart auch selbständig ohne Aufsicht segeln.

Regattasegeln

  1. Die Regattateilnehmer des Vereins repräsentieren den SVPA e.V. nach außen und haben sich kameradschaftlich und sportlich zu verhalten.
  2. Teilnehmer an Regatten haben sich den Bedingungen des Veranstalters zu fügen.
  3. Das unbeaufsichtigte Segeln vor und nach dem abgesicherten Regattabetrieb ist nur mit Zustimmung eines aufsichtführenden Seglers entsprechend Punkt 1) zulässig. Es gelten die Bedingungen analog Punkt 1).
  4. Die Regattateilnehmer haben prinzipiell beim Transport der Boote zu und von den Veranstaltungsorten anwesend zu sein.
  5. Die Regattateilnehmer sind für das ordnungsgemäße Abstellen und Säubern der Boote auf dem Bootsplatz und für die Vollständigkeit der Ausrüstung selbst verantwortlich.
  6. Die An- und Abfahrt der Kinder und Jugendlichen zu Veranstaltungen auf dem Landweg, sowie die Übernachtungen zwischen Veranstaltungen liegt nicht in Verantwortung des Segelvereins Potsdamer Adler e.V.

PAGE TOP